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Urteiler, Richter, Spruchkörper: Entscheidungsfindung und Entscheidungsmechanismen in der Europäischen Rechtskultur
Amt und Prestige: Die Kammerrichter in der ständischen Gesellschaft (1711–1806)
Verwandtschaft als Streitzusammenhang: Eine Fall-Geschichte in Beziehungen im hohen Adel des Alten Reiches, 16. bis 19. Jahrhundert
eBook-Reihen6 Titel

Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich

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Über diese Serie

Ulrich Eisenhardt wertet die Quellen zur Rechtsprechung der obersten Gerichte im Alten Reich zu den Gerichtsprivilegien aus und gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass die Gerichtsverfassung des Reiches seit dem Mittelalter von den Gerichtsprivilegien, die der König bzw. Kaiser verlieh, geprägt war, ohne dass es eine nennenswerte Gesetzgebung gegeben hätte. Mit Hilfe der Gerichtsprivilegien versuchte man, Gerichtszuständigkeiten für die Rechtsuchenden in Regeln zu fassen, die den Zugang zu den erstinstanzlichen Gerichten und später auch die Appellationsmöglichkeiten bestimmten. Auch die Abgrenzung zwischen weltlicher und geistlicher Gerichtsbarkeit spielte dabei eine bedeutende Rolle. Erst in einem sich in der neueren Zeit verstärkenden Prozess verdrängten Gesetze die Privilegien, nachdem lange Zeit ein Nebeneinander von gesetzlichen Bestimmungen und Privilegien als Rechtsquellen bei gleichem Regelungsinhalt geherrscht hatte. Nicht zu unterschätzen ist der Beitrag, den die Gerichtsprivilegien zur Territorialisierung des Gerichtswesens und damit zur Ausbildung föderalistischer Strukturen geleistet haben.
SpracheDeutsch
HerausgeberBöhlau Köln
Erscheinungsdatum11. Okt. 2021
Urteiler, Richter, Spruchkörper: Entscheidungsfindung und Entscheidungsmechanismen in der Europäischen Rechtskultur
Amt und Prestige: Die Kammerrichter in der ständischen Gesellschaft (1711–1806)
Verwandtschaft als Streitzusammenhang: Eine Fall-Geschichte in Beziehungen im hohen Adel des Alten Reiches, 16. bis 19. Jahrhundert

Titel in dieser Serie (6)

  • Verwandtschaft als Streitzusammenhang: Eine Fall-Geschichte in Beziehungen im hohen Adel des Alten Reiches, 16. bis 19. Jahrhundert

    Verwandtschaft als Streitzusammenhang: Eine Fall-Geschichte in Beziehungen im hohen Adel des Alten Reiches, 16. bis 19. Jahrhundert
    Verwandtschaft als Streitzusammenhang: Eine Fall-Geschichte in Beziehungen im hohen Adel des Alten Reiches, 16. bis 19. Jahrhundert

    Detlef Berghorn untersucht – epochenübergreifend – am Schnittpunkt von Adelsgeschichte, Historischer Verwandtschaftsforschung und Rechtsgeschichte den Streit um das Erbe des 1593 verstorbenen letzten Grafen von Manderscheid-Schleiden, der sich bis in die 1840er-Jahre hinzog. Durch weitgespannte Beziehungsnetze, vielfältige Möglichkeiten des Konfliktaustrags sowie widerstreitende Zuständigkeiten der Gerichte im Alten Reich, den Niederlanden und im Deutschen Bund greift die Untersuchung weit über die Eifel hinaus. Im Zentrum steht kein einzelnes Adelshaus oder eine spezielle Adelsgruppe. Vielmehr dient der Streitzusammenhang als Roter Faden mit einem prinzipiell offenen Personensample aller Beteiligten. Dadurch werden Handlungen, Deutungen und Spielräume multiperspektivisch wie akteurszentriert sichtbar und der patrilineare Fokus, der die Forschung zum Teil bis heute dominiert, unterlaufen.

  • Urteiler, Richter, Spruchkörper: Entscheidungsfindung und Entscheidungsmechanismen in der Europäischen Rechtskultur

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    Urteiler, Richter, Spruchkörper: Entscheidungsfindung und Entscheidungsmechanismen in der Europäischen Rechtskultur
    Urteiler, Richter, Spruchkörper: Entscheidungsfindung und Entscheidungsmechanismen in der Europäischen Rechtskultur

    Richter entscheiden Rechtsstreitigkeiten. Dieser Satz klingt selbstverständlicher, als er ist. Denn bislang konzentrierte sich die historische Justizforschung zwar mit zahlreichen Aspekten der Gerichtsverfassung und des Gerichtsverfahrens, vernachlässigte dabei jedoch die originäre Tätigkeit des Gerichts. Die Rolle des Richters in der Bearbeitung, Zuspitzung und Entscheidung eines Gerichtsverfahrens epochenüberspannend und europäisch vergleichend näher zu untersuchen, erschien deshalb besonders reizvoll. Der Tagungsband versammelt deshalb Beiträge von Historikern und Rechtshistorikern, die sich mit der Rechtsfindung im eigentlichen Sinn beschäftigen. Die Beiträge spannen den Bogen von der ungelehrten Urteilsfindung des dinggenossenschaftlichen Verfahrens im mittelalterlichen Recht bis hin zur modernen Praxis der obersten Bundesgerichte. Dazwischen finden sich zahlreiche Stationen vom spätmittelalterlichen kanonischen Gerichtsverfahren bis zu den Oberappellationsgerichten des 19. Jahrhunderts und den Geschworenen- und Schöffengerichten im reformierten Strafverfahren. Den gemeinrechtlichen Bezugspunkt bilden nicht allein das Reichskammergericht und der Reichshofrat, sondern ebenso andere europäische Obergerichte, etwa aus Spanien, England, Schottland und Schweden. Auf diese Weise lassen sich Besonderheiten, aber auch typische Gemeinsamkeiten der frühneuzeitlichen richterlichen Entscheidungstätigkeit herausarbeiten.

  • Amt und Prestige: Die Kammerrichter in der ständischen Gesellschaft (1711–1806)

    Amt und Prestige: Die Kammerrichter in der ständischen Gesellschaft (1711–1806)
    Amt und Prestige: Die Kammerrichter in der ständischen Gesellschaft (1711–1806)

    Die Studie widmet sich anhand des Amts des Kammerrichters exemplarisch dem Gegensatz zwischen der sich ausdifferenzierenden Reichsgerichtsbarkeit und den Funktionsprinzipien der ständischen Gesellschaft, die in ihrer Widersprüchlichkeit die strukturelle Beschaffenheit des Alten Reichs spiegeln. Die Kammerrichter standen als Oberhaupt des Reichskammergerichts einer Institution vor, mit deren Einrichtung die oberste Rechtsprechung im Alten Reich an Autonomie gewann. Zugleich blieben sie selbst den gesellschaftlichen Regeln und Bedingungen ihrer Zeit verpflichtet und nutzten die Ressourcen ihres Amts im Interesse ihrer Familien und sozialen Netzwerke.

  • Gericht und Verfahren in der Stadt und im Hochstift Würzburg: Die fürstliche Kanzlei als Zentrum der (Appellations-)Gerichtsbarkeit bis 1618

    Gericht und Verfahren in der Stadt und im Hochstift Würzburg: Die fürstliche Kanzlei als Zentrum der (Appellations-)Gerichtsbarkeit bis 1618
    Gericht und Verfahren in der Stadt und im Hochstift Würzburg: Die fürstliche Kanzlei als Zentrum der (Appellations-)Gerichtsbarkeit bis 1618

    Der Übergang vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit ist durch eine Veränderung der Gerichtslandschaften im Heiligen Römischen Reich geprägt. Im Rahmen der weltlichen Gerichtsbarkeit entwickelten sich durch die Ausbreitung des Rechtsmittels der Appellation Instanzenzüge, die nicht nur durch neu entstehende Foren gestaltet wurden, sondern auch das Verhältnis längst bestehender Gerichte zueinander nachhaltig veränderten. Ziel dieser Studie ist es, diese grundlegenden Transformationsprozesse am Beispiel des Hochstifts Würzburg nachzuzeichnen und auf Basis der reichskammergerichtlichen Quellenüberlieferung mit dem Würzburger Kanzleigericht ein bisher weitgehend unbeachtetes territoriales Obergericht in seiner Entwicklung und Funktionsweise darzustellen. Hierbei werden etwa Aspekte der Herrschaftsverdichtung, der Rechtsrezeption und des Verhältnisses von Norm und Rechtspraxis anschaulich illustriert.

  • Unter der Linde und vor dem Kaiser: Neue Perspektiven auf Gerichtsvielfalt und Gerichtslandschaften im Heiligen Römischen Reich

    Unter der Linde und vor dem Kaiser: Neue Perspektiven auf Gerichtsvielfalt und Gerichtslandschaften im Heiligen Römischen Reich
    Unter der Linde und vor dem Kaiser: Neue Perspektiven auf Gerichtsvielfalt und Gerichtslandschaften im Heiligen Römischen Reich

    Die Gerichtsbarkeit der Vormoderne war von einer nahezu unüberschaubaren Vielzahl an Gerichten unterschiedlicher Herrschaftsträger und sozialer Gruppen geprägt. Während mit der Rezeption des römischen Rechts und dem Einzug gelehrter Juristen die Rechtsprechung zunehmend professionalisiert und institutionalisiert wurde, entstanden auf Grund der Ausbildung herrschaftsbezogener Instanzenzüge in den Territorien und durch Universitätsneugründungen zusätzlich neue Spruchkörper. Mit den Beiträgen dieses Bandes werden inhaltliche und methodische Zugriffe diskutiert, die es ermöglichen, die vormoderne Gerichtsvielfalt systematisch zu analysieren und aus vergleichenden Betrachtungen verallgemeinerungsfähige Erkenntnisse zu gewinnen.

  • Kaiserliche Gerichtsprivilegien: Ihre Bedeutung für die Entwicklung der Rechtspflege im Alten Reich

    Kaiserliche Gerichtsprivilegien: Ihre Bedeutung für die Entwicklung der Rechtspflege im Alten Reich
    Kaiserliche Gerichtsprivilegien: Ihre Bedeutung für die Entwicklung der Rechtspflege im Alten Reich

    Ulrich Eisenhardt wertet die Quellen zur Rechtsprechung der obersten Gerichte im Alten Reich zu den Gerichtsprivilegien aus und gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass die Gerichtsverfassung des Reiches seit dem Mittelalter von den Gerichtsprivilegien, die der König bzw. Kaiser verlieh, geprägt war, ohne dass es eine nennenswerte Gesetzgebung gegeben hätte. Mit Hilfe der Gerichtsprivilegien versuchte man, Gerichtszuständigkeiten für die Rechtsuchenden in Regeln zu fassen, die den Zugang zu den erstinstanzlichen Gerichten und später auch die Appellationsmöglichkeiten bestimmten. Auch die Abgrenzung zwischen weltlicher und geistlicher Gerichtsbarkeit spielte dabei eine bedeutende Rolle. Erst in einem sich in der neueren Zeit verstärkenden Prozess verdrängten Gesetze die Privilegien, nachdem lange Zeit ein Nebeneinander von gesetzlichen Bestimmungen und Privilegien als Rechtsquellen bei gleichem Regelungsinhalt geherrscht hatte. Nicht zu unterschätzen ist der Beitrag, den die Gerichtsprivilegien zur Territorialisierung des Gerichtswesens und damit zur Ausbildung föderalistischer Strukturen geleistet haben.

Autor

Ulrich Eisenhardt

Ulrich Eisenhardt ist emeritierter Professor für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht an der Fernuniversität Hagen.

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