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Work & Travel in Kanada: Richtig vorbereiten, reisen und jobben
Work & Travel in Kanada: Richtig vorbereiten, reisen und jobben
Work & Travel in Kanada: Richtig vorbereiten, reisen und jobben
eBook297 Seiten2 Stunden

Work & Travel in Kanada: Richtig vorbereiten, reisen und jobben

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Über dieses E-Book

Gerade wenn man noch am Anfang seines Berufswegs steht, ist es wichtig, internationale Erfahrungen zu sammeln. Kanada mit seiner faszinierenden Natur und Tierwelt und einem im Vergleich zu Europa ganz anderen Lebensstil bietet sich dafür in besonderer Weise an. Im Rahmen des Working-Holiday-Programms haben junge Erwachsene die Möglichkeit, ein Jahr lang im Land herumzureisen und zu arbeiten und dabei auf eine Weise, die normalen Touristen zumeist verwehrt bleibt, die Menschen und Lebensart Kanadas kennenzulernen.

Der Ratgeber nimmt die Angst vor dem Unbekannten, informiert ausführlich über die Voraussetzungen für die Beantragung des Working-Holiday-Visums, gibt Tipps zur Organisation der Reise, zur Jobsuche und zum Reisen durch Kanada und führt in den kanadischen Alltag ein. Abgerundet durch Erfahrungsberichte und das Interview mit der Mutter einer Reisenden ist es ein Leitfaden, mit dem sich der Traum von einem Work-and-Travel-Aufenthalt mühelos verwirklichen lässt.

Aus dem Inhalt:

• Reisevorbereitung
• Auf eigene Faust oder mithilfe einer Organisation reisen?
• Beantragung des Visums
• Versicherungen
• Jobsuche
• Alltag in Kanada
• Erfahrungsberichte und Interview mit der Mutter einer Reisenden
SpracheDeutsch
HerausgeberMANA-Verlag
Erscheinungsdatum13. Nov. 2015
ISBN9783955030469
Work & Travel in Kanada: Richtig vorbereiten, reisen und jobben

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    Buchvorschau

    Work & Travel in Kanada - Lea Schädel

    1 | Arbeiten und Reisen in Kanada

    1.1 Working Holiday

    Ein Working Holiday (WH) ist die wohl bekannteste Art, bis zu einem Jahr lang quer durch Kanada zu reisen und sich den Aufenthalt zu einem kleinen oder großen Teil durch Aushilfsjobs vor Ort zu finanzieren. Deutsche Staatsbürger zwischen 18 und 35 Jahren haben so die Möglichkeit, ein riesiges, facettenreiches Land und seine Bewohner – sowie Reisende verschiedenster Nationalitäten – kennenzulernen und ihre englischen und französischen Sprachkenntnisse zu verbessern.

    2006 wurden die Austauschprogramme für Jugendliche zwischen Kanada und Deutschland unter dem Dach des Youth Mobility Agreement zusammengefasst; seit 2010 lautet die Bezeichnung dafür in Kanada International Experience Canada (IEC). Es umfasst neben dem Working Holiday die Angebote International-Co-op (Internship) und Young Professional, die berufsvorbereitende Praktika beziehungsweise das Sammeln von Arbeitserfahrung ermöglichen (s. Kapitel 1.3).

    Als Teilnehmer eines solchen Programms erlebt man das Land nicht nur wie ein Tourist, sondern kann eintauchen in das alltägliche Leben vor Ort und viel über seine Kultur und Mentalität lernen – wer sich darauf einlässt, für den kann ein WH zu einem intensiven Erlebnis werden! Das ist es auch, was im Vordergrund eines solchen Aufenthalts steht – ein WH ist weder als Vorstufe zur Auswanderung noch in erster Linie als Arbeitsaufenthalt gedacht. Sollte bei der Einreise nur der kleinste Verdacht aufkommen, dass jemand unter dem Deckmantel des Programms als illegale Arbeitskraft nach Kanada einreisen möchte, kann die Einreise verweigert werden. In der Vergangenheit führte zum Beispiel schon durch die vereinfachte Angabe, man wolle einreisen, um zu arbeiten, mitunter zu Missverständnissen. Daher sollte man direkt angeben, dass man mit dem Working Holiday Visa (WHV) kommt und damit das Land reisend und jobbend erkunden möchte.

    Nur eine von vielen ungewohnten Begegnungen: Auge in Auge mit einem Truthahn

    Ganz ohne finanzielle Mittel darf man aber auch mit dem WHV nicht nach Kanada kommen: Auf Nachfrage muss bei der Einreise ein Beleg vorgelegt werden, dass man für den Fall finanzieller Engpässe über einen Mindestbetrag im Gegenwert von 2.500 CAD verfügt. Dies ist keine bürokratische Schikane, sondern durchaus sinnvoll – unabhängig davon, ob der erste Job gleich nach der Ankunft angetreten wird oder nicht. Der Start in den Auslandsaufenthalt gelingt deutlich besser, wenn man sich zunächst ohne finanziellen Druck akklimatisieren kann. Ebenso sinnvoll ist die Vorschrift einer gültigen Auslandskrankenversicherung (s. Kapitel 3.2), die man ebenfalls bei der Einreise mit dem WHV nachweisen muss. Dabei lohnt es sich, bei den Angeboten der verschiedenen Versicherungen die Preise zu vergleichen und zu prüfen, ob die angebotenen Konditionen zu den eigenen Bedürfnissen passen bzw. im Rahmen eines WH sinnvoll sind.

    Wie für jedes andere Visum zur Einreise nach Kanada gilt auch für das WHV: Wer die Gesundheit der kanadischen Bevölkerung durch seine Einreise gefährden könnte, darf nicht einreisen. Konkrete Einschränkungen bezüglich bestimmter Krankheiten gibt es allerdings nicht. So kann zum Beispiel von denjenigen eine ärztliche Gesundheitsbescheinigung verlangt werden, die einen mehr als halbjährigen Aufenthalt in Kanada planen und sich im Jahr davor sechs Monate oder länger in einer Region aufgehalten haben, in der grade ein hoch ansteckender Virus grassiert. Eine solche Bescheinigung ist ebenfalls nötig, wenn vor Ort eine Tätigkeit ausgeübt werden soll, bei der eine Krankheit die Gesundheit anderer besonders gefährden kann, etwa im Gesundheitswesen, als Lehrer oder in der Kinderbetreuung.

    Außerdem sind Gebühren zu entrichten: im April 2015 über IEC Kompass eine Teilnahmegebühr von 150 CAD (ca.115 €) sowie die Open Work Permit Holder Fee über MyCIC in Höhe von 100 CAD (ca.75 €). Wer schon einmal mit dem WHV nach Kanada gereist ist, kann dies kein zweites Mal tun, findet aber auf der Website der kanadischen Regierung Informationen zu den anderen Kategorien von IEC, die eventuell als Alternativen infrage kommen. Die hier beschriebenen Punkte sind nur die wichtigsten Bestimmungen – die vollständigen allgemeinen Einreisebedingungen sind u. a. auf der Website der kanadischen Botschaft zu finden.

    Nach der erfolgreichen Beantragung des WHV erhält der Antragsteller eine Arbeitserlaubnis, mit der Jobangebote fast aller möglichen Arbeitgeber irgendwo in Kanada angenommen werden können. Ausgenommen davon sind nur die Bereiche Kinderbetreuung, Lehren an Grund- und weiterführenden Schulen sowie das Gesundheitswesen. Bei ausdrücklichem Interesse und mit entsprechender Ausbildung muss eine Arbeitserlaubnis für diese Bereiche extra beantragt werden – Informationen dazu finden sich zum Beispiel auf der Website der kanadischen Regierung. Für die Arbeits-erlaubnis ist es nicht von Belang, ob man an einer Stelle wenige Wochen einspringt oder die ganze Zeit über für einen Arbeitgeber tätig ist – da jedoch beim Working Holiday der Reiseaspekt prinzipiell im Vordergrund steht, sind Langzeitbeschäftigungen nicht die Regel.

    1.2 Beantragung des WHV für Kanada

    Jedes Jahr ist nur eine begrenzte Anzahl von WHV verfügbar und das Kontingent schnell erschöpft. 2015 vergab Kanada zum Beispiel in zwei Bewerbungsrunden insgesamt 4.200 Visa – am 28. April 2015 waren die Visa beider Runden bereits vergeben. Interessierte sollten daher ihren Antrag schon am Jahresanfang stellen, auch wenn die Abreise erst für den Herbst geplant ist! Auf der deutschen Website der kanadischen Regierung findet man Informationen zu IEC und Working Holiday (s. Anhang). Dort wird auch die Anzahl der für das kommende Jahr angebotenen Visa jeweils am Ende des Vorjahres bekannt gegeben. Übrigens ist die Visa- und Einwanderungsabteilung der Botschaft von Kanada in Deutschland seit Mai 2012 geschlossen und die Botschaft von Kanada in Österreich erfüllt nun die meisten ihrer Dienstleistungen, doch das IEC-Programm wird immer noch von der IEC-Abteilung in Berlin gesteuert. Bei Redaktionsschluss verwies die deutschsprachige Website der kanadischen Regierung über den Menüpunkt „International Experience Canada" auf die englisch- bzw. französischsprachigen Seiten – deutschsprachige Informationen sind hier zu diesem Zeitpunkt nicht verfügbar. Zu finden ist jedoch ein Poster mit einer kurzen Anleitung auf Englisch zur Beantragung des WHV. Zudem gibt es in Foren sowie Blogs extrem hilfreiche Erfahrungsberichte und Anleitungen von Ehemaligen, die das WHV bereits auf diesem Weg beantragt haben (s. Anhang).

    Wenn mit der Beantragung begonnen wird, sollten die notwendigen Unterlagen digital vorhanden sein: eine gute Kopie der Seite im Reisepass, auf der die Angaben zur Person stehen, sowie ein aktuelles und vollständiges résumé auf Englisch oder Französisch. Weitere Unterlagen wie ein polizeiliches Führungszeugnis werden gegebenenfalls nachgefordert und sind dann ebenfalls auf Englisch oder Französisch einzureichen. Der Antrag, der nur noch online gestellt werden kann, umfasst zwei Phasen:

    Man beginnt mit der Registrierung für das Online-Portal IEC Kompass auf der Website der kanadischen Regierung. Die betreffende Seite steht nur auf Englisch und Französisch zur Verfügung. Nach der Anmeldung bekommt man eine E-Mail mit einem Link, über den man die Anmeldung bestätigen muss, um den Account freizuschalten. Bitte bedenken: Wer einen Kompass Account hat, bekommt nicht automatisch ein WHV! Anschließend ist die IEC Application auszufüllen und über „Submit and Validate" nochmals zu überprüfen, bevor sie abgeschickt wird. Nach der Prüfung aller Application Requirements ist ein Button zu sehen – wird dieser angeklickt, beginnt die Übermittlung des Antrags. Sofern noch nicht alle Visa vergeben sind, erhält man nun eine World Tracking Number (WTN), die für den weiteren Vorgang wichtig ist und wie folgt aussieht: BRLIN-DE-13-WHP-xxxxxx – wobei die Reihe von „x" für eine Zahlenkombination steht. Außerdem erhält man spätestens nach 48 Stunden die Aufforderung sowie die nötigen Informationen und Anweisungen zur Überweisung der Teilnahmegebühr von derzeit 150 CAD. Die WTN, der Name und das Geburtsdatum des Antragstellers sind dabei als Verwendungszweck anzugeben. Die Gebühr muss man innerhalb von zehn Tagen per Kreditkarte über das Mission Online Payment System MOPS bezahlen; für das Hochladen ggf. angeforderter Dokumente gilt die Frist ebenfalls. Nachdem das erledigt ist, schickt IEC eine Eingangsbestätigung bezüglich der Zahlung und der Dokumente an den Kompass Account. Danach muss man wiederum bis zu 14 Tage warten, bis IEC die vorläufige Zulassung – den conditional acceptance letter (CAL) – in Form einer PDF-Datei an den Kompass Account schickt. Wichtig: Diese Zulassung ist 14 Tage gültig und wird für die zweite Phase benötigt.

    Weiter geht es mit der Einwanderungsprüfung und der Beantragung der Arbeitserlaubnis, für die man sich – nachdem man die vorläufige IEC-Zulassung erhalten hat – auf der Website der kanadischen Regierung Citizenship and Immigration Canada (CIC) ein Benutzerkonto für das Portal MyCIC anlegen muss (Link zur englischen Version s. Anhang). Außer der Zulassung CAL des IEC müssen noch weitere Unterlagen vorliegen, teilweise werden sie in MyCIC zum Download bereitgestellt, teilweise sind sie einzuscannen und hochzuladen:

    Benötigte Dokumente

    CAL, also die Zulassung des IEC

    Application for a Work Permit Made Outside of Canada (IMM 1295)

    Résumé auf Englisch oder Französisch

    Reisepass

    Passfoto

    Flugticket oder Flugbuchungsbescheinigung

    ggf. Kurzbeschreibung der geplanten Reiseroute

    polizeiliches Führungszeugnis (zunächst in einem PDF-Dokument das eingescannte Original und eine unbeglaubigte übersetzte Version auf Englisch oder Französisch)

    Family Information form IMM 5707 für Alleinstehende oder IMM 5645, wenn man nicht alleinstehend ist

    Außerdem ist in MyCIC die Open Work Permit Holder Fee von 100 CAD per Kreditkarte zu bezahlen.

    Nachdem alle Daten und Unterlagen übermittelt wurden, generiert das Portal automatisch eine elektronische Unterschrift, nachdem man am Ende die Richtigkeit der gemachten Angaben bestätigt hat. Es muss nichts ausgedrucktt, unterschrieben eingescannt und hochgeladen werden. Der Antrag wird nun von CIC bearbeitet, eine Rückmeldung kann bis zu sechs Wochen auf sich warten lassen. Ggf. fragt CIC in dieser Zeit nachträglich nach weiteren Unterlagen. Doch dann ist es endlich so weit: Bei einem erfolgreichen Antrag verschickt CIC nun im Portal MyCIC den POE IL – Permisson of Entry Introduction Letter.

    Es ist von Vorteil, über fortgeschrittene Englischkenntnisse zu verfügen, wenn man den Antrag allein ausfüllt, Verständnisfragen lassen sich jedoch häufig sehr gut mit einem (Online-)Wörterbuch klären. Beim Ausfüllen der Formulare ist es sinnvoll, Umlaute und Eszett so zu schreiben, wie sie auch im Reisepass unten auf der Seite mit dem Foto stehen, also zum Beispiel „Mueller oder „Janssen statt „Müller oder „Janßen. Fragen zu den erforderlichen Angaben lassen sich meist online mit einer einfachen Suche, in Reiseforen oder notfalls über eine Anfrage an die kanadische Botschaft beantworten – für Fragen zu Visa- und Einwanderungsangelegenheiten oder MyCIC ist CIC zuständig. Wer mit einer Agentur reist, hat dort immer für alles einen direkten Ansprechpartner – zumindest sollte dies zum angebotenen Service gehören.

    Auf einen Blick:Bedingungen für ein Working Holiday Visum

    Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft

    Alter zwischen 18 und 35 Jahren zum Zeitpunkt der Beantragung des Visums; es kann also bis zum Vortag des 36. Geburtstags beantragt werden – minderjährige Kinder des Antragstellers können nicht am IEC-Programm teilnehmen

    Für die Dauer des gesamten geplanten Aufenthalts gültiger Reisepass – die Arbeitserlaubnis gilt nur mit gültigem Reisepass

    Aufenthaltsdauer maximal 12 Monate

    Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthaltes in Kanada

    Guter Gesundheitszustand

    Zahlungen der Gebühren: 150 CAD für das Programm und 100 CAD für die Open Work Permit Holder Fee

    Bei der Einreise Nachweis finanzieller Mittel von mindestens 2.500 CAD

    An der Grenze Nachweis ausreichender Mittel für die Rückreise – es wird empfohlen, mit einem Rückflugticket einzureisen

    Keine Vorstrafen – auch nicht wegen sogenannter geringer Delikte wie dem Fahren unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen

    1.3 Langzeitaufenthalte ohne WHV

    Neben dem Working Holiday gibt es folgende Alternativen für einen Langzeitaufenthalt in Kanada:

    Durch die Mitgliedschaft bei der Organisation World-wide Opportunities on Organic Farms (WWOOF, s. Kapitel 5.6.1) kann jeder in Kanada als Hilfsarbeiter gegen Kost und Logis auf einer Farm arbeiten. Dies ermöglicht einen günstigen Langzeitaufenthalt in Kanada, der allerdings mit wirklich harter Arbeit verbunden ist. Generell gibt es dabei keine Altersgrenze, es können Einzelpersonen ab 18 Jahren ebenso wie Familien mit minderjährigen Kindern daran teilnehmen und es wird keine spezielle Arbeitserlaubnis benötigt. Als Tourist mit deutscher Staatsbürgerschaft darf man sich bis zu sechs Monate lang in Kanada aufhalten und jeweils bis zu vier Wochen auf einer bestimmten Farm arbeiten. So kann man beispielsweise nacheinander je vier Wochen auf sechs Farmen in verschiedenen Regionen jobben, um viele Aspekte dieses faszinierenden Landes kennenzulernen.

    Ähnlich wie WWOOFing verhält es sich mit Help Exchange (abgekürzt „HelpX", s. Kapitel 5.6.2), einem Netzwerk, über das Farmen, private

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