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Im Rahmen des fortwährenden Strebens nach einer nachhaltigen und effizienten Energiewirtschaft (Ironie aus) hat der deutsche Gesetzgeber mit dem Paragrafen 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eine maßgebliche Regelung ins Leben gerufen. Diese zielt darauf ab, den Energieverbrauch flexibler zu gestalten und die Nutzung von Strom zu Zeiten hoher Produktion, insbesondere„Kompensation“ dafür sollen Verbraucher in den Genuss tagesvariabler Tarife kommen, um so zu Stunden besonders günstiger Strompreise die besagten Verbraucher kosteneffzient nutzen zu können.