n Deutschland ist es so, dass Maschinen und Tiere können keine Rechte innehaben – daher sind Bilder und Videos, die allein von einer KI generiert wurden, auch nicht urheberrechtlich geschützt. überprüfen. Die Nutzung von KI-Bildgeneratoren wirft viele rechtlich noch nicht abschließend geklärte Fragen auf: so z. B. inwieweit man eine KI lediglich als Hilfsmittel bei der Erstellung eines eigenen, urheberrechtlich geschützten Werkes einsetzen kann oder ob ein besonders kreativer Prompt ggf. urheberrechtsfähig sein kann. Außerdem muss geklärt werden, wer die Rechte an den Outputs der KIs innehat und wer für diese haftet. Wenn es um den Punkt geht, ob man ein von einer KI erstelltes Werk für Werbe- oder redaktionelle Zwecke verwenden darf, heißt es zur Zeit: Auf eigene Gefahr, denn es besteht immer das Risiko, dass man durch das KIgenerierte Bild, ohne es zu wissen, die Rechte Dritter verletzt. Letztlich muss dies jeweils im Einzelfall geprüft werden.
WEM GEHÖREN DIE KI-WERKE?
May 02, 2023
1 Minute
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